Ziel 1: Die Bevölkerung wird vor der Entstehung von Hautkrebs wirksam geschützt

  • Leitlinien für Hautkrebsprävention

    Bezug zu NVKH-Ziel 6 (Evidenzbasierte Leitlinien für die Krebsbehandlung)

    Problem

    Die existierende S3-Leitlinie (LL) zur Hautkrebsprävention basiert auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt ihrer Formulierung. Ohne eine kontinuierliche Anpassung erfahren neue, wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Erkenntnisse, die zur Verbesserung der Prävention beitrügen, keine ausreichende Berücksichtigung.

    Ziel

    Für die Prävention und Hautkrebsfrüherkennung werden Leitlinien auf S3-Niveau erstellt sein.

    Messung

    LL in aktueller Fassung vorhanden?

    Aktueller Wert

    LL ist nicht aktuell

    Zielwert

    Aktuelle LL verfügbar

    Zeit

    2020

    Maßnahmen

    LL-Prozess gemäß AWMF-Richtlinien

  • Patientengerechte Leitlinie für Hautkrebsprävention

    Bezug zu NVKH-Ziel 6 (Evidenzbasierte Leitlinien für die Krebsbehandlung)

    Problem

    Hautkrebsprävention richtet sich v.a. an die Allgemeinbevölkerung. Daher müssen die Empfehlungen der Leitlinie Hautkrebsprävention auch in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form erarbeitet werden. Zudem müssen Wege gefunden werden um die Allgemeinbevölkerung adäquat über diese Empfehlungen zu informieren.

    Ziel

    1. Erarbeitung einer Patientenfassung der LL Hautkrebsprävention.
    2. Erstellung einer Webseite und/oder weitere öffentlichkeitswirksamer Wege zur Verbreitung der Inhalte der LL.

    Messung

    • LL-Version vorhanden?
    • Inhalte der LL in der Allgemeinbevölkerung bekannt?

    Aktueller Wert

    LL liegt nicht in einer allgemeinverständlichen Fassung vor.

    Zielwert

    • LL liegt in einer allgemeinverständlichen Fassung vor.
    • >50% der Bevölkerung kennen die Kernpunkte der LL-Empfehlungen.

    Zeit

    2021

    Maßnahmen

    • LL-Prozess gemäß AWMF-Richtlinien
    • Durchführung einer Umfrage
  • Stärkung Verhältnis- und Verhaltensprävention – Gesetzliche Verankerung

    Bezug zu NVKH-Ziel 1 (Verbesserung der Krebsvermeidungsstrategien (Primäre Prävention))

    Problem

    Für einen effektiven Ansatz zur Prävention UV-bedingter Erkrankungen, insbesondere des Hautkrebses, der verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen gleichermaßen berücksichtigt, fehlt bislang die gesetzliche Verankerung. Im Rahmen der 2015 mit dem Präventionsgesetz in das SGB V eingefügten Gesundheitszielen besteht die Möglichkeit einer solchen Verankerung. Diese ist Grundvoraussetzung für die effiziente und finanziell gesicherte Umsetzung primärer Präventionsmaßnahmen generell und von verhältnispräventiven Maßnahmen im Besonderen.

    Ziel

    Ergänzung der bestehenden, im Präventionsgesetz genannten Gesundheitsziele „Gesund aufwachsen“ und „Gesund älter werden“ (§ 20, Absatz 3, Nr. 4 und 7 PrävG) um das Teilziel „Reduzierung der Morbidität und Mortalität UV-bedingter Erkrankungen, insbesondere des Hautkrebses“

    Messung

    In die genannten Gesundheitsziele wurde das Teilziel „Reduzierung der Morbidität und Mortalität UV-bedingter Erkrankungen, insbesondere des Hautkrebses“ ergänzend eingefügt?

    Aktueller Wert

    Nicht realisiert

    Zielwert

    Realisiert

    Zeit

    2021

    Maßnahmen

    Diesbezügliche Weiterentwicklung der genannten Gesundheitsziele im Rahmen des nationalen Gesundheitszieleprozesses des Kooperationsverbundes gesundheitsziele.de

  • Stärkung Verhältnisprävention – Schattengenerierung

    Bezug zu NVKH-Ziel 1 (Verbesserung der Krebsvermeidungsstrategien (Primäre Prävention))

    Problem

    Für einen ganzheitlichen Ansatz zur Reduzierung UV-bedingter Erkrankungen, insbesondere des Hautkrebses, fehlt in Ergänzung verhaltenspräventiver Maßnahmen die dringend notwendige flächendeckende Etablierung verhältnispräventiver Maßnahmen. Vor allem leicht einzurichtende Schatten-spendende Vorrichtungen können in den Lebenswelten der Menschen hohe UV-Belastungen entscheidend reduzieren.

    Ziel

    Schattenspendende Maßnahmen zum Schutz vor hohen UV-Belastungen im Freien sind deutschlandweit in den Lebenswelten der Menschen (z.B. in Außenbereichen von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen Betrieben und Heimen sowie auf Sport- und Spielplätzen, in Freibädern und anderen Badeorten) vorhanden.

    Messung

    Anzahl der Einrichtungen, die in den Außenbereichen schattenspendende Vorrichtungen etabliert haben

    Aktueller Wert

    Unbekannt, noch zu bestimmen

    Zielwert

    nach Erfassung des aktuellen Wertes festzulegen

    Zeit

    2021

    Maßnahmen

    • Erfassung der Einrichtungen, die bereits in den Außenbereichen schatten-spendende Vorrichtungen etabliert haben
    • Information der Einrichtungen über hierfür nutzbare finanzielle Hilfen von Bund, Länder und Kommunen
    • Auszeichnung aktiv gewordener Einrichtungen
    • Erneute Erfassung der Einrichtungen mit entsprechenden Vorrichtungen in 2021.
  • Kommunikation & Primärprävention

    Bezug zu NVKH-Ziel 1 (Verbesserung der Krebsvermeidungsstrategien (Primäre Prävention))

    Problem

    Die bisherige Primärprävention für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche hat die Kommunikationskanäle der neuen Medien nicht ausreichend berücksichtigt. Die Qualität der dargebotenen Informationen ist unklar.

    Ziel

    Verbesserung des Zugangs zu Informationen der Primärprävention von Kindern und Jugendlichen unter Einbindung der „neuen Medien“ bzw. sozialer Netzwerke. Ggf. inhaltliche Überarbeitung/Verbesserung vorliegender Informationen

    Messung

    Erfassung des Angebots an altersspezifischen qualitätsgesicherten Informationen zur Haukrebsprävention via „neuer soziale Medien“ über definierte Quellen

    Aktueller Wert

    Unbekannt, noch zu bestimmen

    Zielwert

    nach Erfassung des aktuellen Wertes festzulegen

    Zeit

    Erfassung des Angebotes und inhaltliche Bewertung 12/2017 abgeschlossen

    Maßnahmen

    • Erfassung des Angebots (s. Messung)
    • Evaluation
    • Ggf. Überarbeitung/Erstellung von Material zu Primärprävention über soziale Netzwerke/Apps
    • Verbreitung und Monitoring über Fachgesellschaften und „Multiplikatoren“
  • Sonnenbanknutzung

    Bezug zu NVKH-Ziel 1 (Verbesserung der Krebsvermeidungsstrategien (Primäre Prävention))

    Problem

    Das Verbot der Sonnenbanknutzung (Solarien) durch Kinder und Jugendliche wird nicht allseits eingehalten.

    Ziel

    Awareness und Einhaltung des Verbots. Kinder und Jugendliche müssen sicher vor der Nutzung von Sonnenbanken bewahrt werden.

    Messung

    Schaffung einer Datengrundlage

    Aktueller Wert

    Unbekannt, noch zu bestimmen

    Zielwert

    Senkung der Nutzung von Solarien durch Personen < 18 Jahren. Finales Ziel: 0 %.

    Zeit

    Datengrundlage 2017

    Maßnahmen

    • Erhebung zur Erfassung der Nutzung von Solarien von Jugendlichen
    • Anregung der Aufnahme des Nutzungsverhaltens von Solarien in den KIGGS Survey für longitudinale Nutzungsdaten
    • Veröffentlichung der Ergebnisse